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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Pankow findest du hier .

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Anmeldeverfahren / Lehrgangsbedingungen

Diese Informationen gelten grundsätzlich für alle Lehrgänge der DLRG - Pankow unabhängig vom Veranstaltungsort

 

1. Anmeldeadresse

DLRG LV Berlin e.V. - Bez Pankow

Am Pichelssee 20-21

13595 Berlin

E-Mail: LA(at)Pankow.dlrg.de

Lehrgangsort:  Siehe jeweilige Kurs-Ausschreibung

 

2. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an Lehrgängen ist teilweise an die Erfüllung der in der Ausschreibung bezeichneten Voraussetzungen gebunden.
Der Nachweis darüber ist als Kopie der Anmeldung beizufügen und ggf. auf Anforderung zum Lehrgang im Original mitzubringen.
Sind die Teilnahmevoraussetzungen bis zum Meldeschuss nicht nachgewiesen, wird eine Zulassung zum Lehrgang nicht erteilt.

Stornokosten können entstehen und sind vom angemeldeten Interessenten zu tragen.
Kann der Teilnehmer angeforderte Originalnachweise zum Lehrgangsbeginn nicht vorlegen, wird der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Leiter Ausbildung des Landesverbandes die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den späteren Nachweis der Voraussetzung knüpfen.
Auch kann der Lehrgangsleiter die Teilnahme an dem Lehrgang verwehren.  Eine gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.

Informationen über Beschränkungen zur Teilnahme ( zB nur für DLRG-Mitglieder, Altersbeschränkungen etc.  ) sind in der Kurs-Ausschreibung enthalten. Z T gibt es für Mitglieder der DLRG-Pankow abweichende Kursgebühren.

3. Teilnehmerbeitrag

Der Teilnehmerbeitrag wird normalerweise per SEPA-Lastschriftverfahren verrechnet, da wir den Umgang mit Bargeld soweit als möglich reduzieren möchten.  Andere Zahlungs-Methoden können der jeweiligen Anmeldung entnommen werden. 
 

4. Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen

Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
Die endgültige Zulassung zum Lehrgang erfolgt erst nach dem Meldeschluss.
Die künftigen Teilnehmer erhalten eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen bis ca. 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn.
Ist die maximale Teilnehmerzahl erreicht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.
Sollte die jeweils angegebene Mindestteilnehmerzahl bis zum Meldeschluss nicht erreicht werden, wird der Lehrgang abgesagt und die angemeldeten Teilnehmer darüber informiert.

5. Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen

Eine Stornierung der Anmeldung teilen der Angemeldete selbst oder die entsendende Gliederung schriftlich mit.
Sie ist bis zum Meldeschluss kostenfrei.
Danach kann der Teilnehmerbeitrag als Bearbeitungsgebühr berechnet werden.

6. Lehrgangsänderungen

Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine, Referenten oder den Lehrgangsort zu ändern.
Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden.
Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.

7. Lehrgangsablauf

Der Lehrgang findet in den in der Beschreibung angegebenen Zeiten statt. Wenn hiervon abgewichen wird, werden die Teilnehmer entsprechend informiert.
Eventuelle lehrgangsbegleitende Unterlagen werden, sofern nicht darauf hingewiesen wird, dass diese erworben werden müssen, für den Lehrgang zur Verfügung gestellt.
Eine Verpflegung erfolgt regulär nicht, es sei denn, die Ausschreibung erwähnt diese im Detail.

Die DLRG Pankow behält sich vor, Teilnehmer, die den Ablauf der Kurse durch ihr Verhalten o.ä. massiv stören, zeitweilig oder vollständig von der weiteren Kursteilnahme auszuschließen. Dies betriftt vor allem sicherheitsrelevantes Verhalten in der Schwimmhalle,  gegenüber den Ausbildern o.ä. In diesem Fall erfolgt auch keine Gutschrift der Teilnehmergebühren.  

8. Teilnahme und Lizenzierung

Jeder Teilnehmer am gesamten Lehrgang erhält eine Teilnahmebescheinigung.
Sich aus der Teilnahme am Lehrgang ergebende Möglichkeiten einer Lizenzverlängerung sind durch die lizenzgebende Gliederung, in der Regel durch den Landesverband, zu bescheinigen.
Bei nur teilweiser Anwesenheit wird die Teilnehmergebühr auch nicht teilweise erstattet.

09. Fahrtkostenzuschuss

Ein Fahrtkostenzuschuss wird nicht gezahlt.

10.  Fotofreigabe

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können.
Diese Aufnahmen dienen der internen Fortbildung sowie ggf. der Darstellung der Lehrgänge in den Medien.
Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung.
Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben.
Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
Für andere Verwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.

11.  Sonstiges

Aus Sicherheitsgründen ist das Tragen von Schmuck usw. bei der Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung nicht gestattet. Dies bezieht sich auch auf Piercings und das Tragen von Fitness-Trackern.

Während der Trainings- und Ausbildungsbetriebes im Wasser und in dessen Nähe tragen Frauen und nicht-binäre Personen mit weiblichen sekundären Geschlechtsmerkmalen (weiblicher Brust) aus Sicherheitsgründen – ggf. ungeachtet anderslautender Regelungen der Badbetreiber -  einen einteiligen, enganliegenden hoch geschlossenen Badeanzug. Männliche Teilnehmer tragen aus den vorgenannten Gründen eine enganliegende Badehose.

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